Mit dem Pflegekompetenzgesetz plant Gesundheitsminister Lauterbach den Pflegekräften mehr medizinische Kompetenzen zu geben. Konkret will er dafür sorgen, dass Pflegefachkräfte künftig beispielsweise Ernährungsberatung anbieten können. Mit einem gemeinsamen offenen Brief haben der VDD, VDOE und QUETHEB auf die gestrige Veröffentlichung der vorläufigen Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes reagiert.
Sie alle erachten es als immens wichtig, dass der Pflege im Rahmen ihrer pflegerischen Kompetenzen verantwortungsvolles Arbeiten ermöglicht wird. Daher unterstützen sie gemeinsam nachdrücklich entsprechende rechtliche Regelungen, wie die Heilkundeübertragung. Die Aufhebung der Modellprogramme nach § 63 Abs. 3b i und die Übernahme in die Regelversorgung mit Durchführung durch nach § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen begrüßen sie ausdrücklich.
Allerdings ist nach Auffassung von VDD, VDOE und QUETHEB eine leitliniengerechte Versorgung von Pflegebedürftigen mit beispielsweise diabetischer Stoffwechsellage und demenziellen Erkrankungen nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Nämlich nur, wenn zugleich eine fachgerechte, eigenverantwortliche, prozessgeleitete Ernährungstherapie durch Ernährungsfachkräfte wie Diätassistent*innen oder entsprechend qualifizierte Ernährungswissenschaftler*innen bzw. Oecotropholog*innen mit entsprechender grundständiger Qualifikation durchgeführt wird.
Die Verbände sehen die Pflege im Zusammenhang mit der ernährungstherapeutischen Versorgung als wichtigen Partner im interprofessionellen Team. Die genannten Ernährungsfachkräfte können durch konsequente ernährungstherapeutische Betreuung aller Pflegebedürftigen mit entsprechendem Bedarf stark unterstützend für die massiv unter Personaldruck agierende Pflege wirken. Eine Verpflichtung zum Vorhalten eines Ernährungsteams mit Diätassistent*innen und entsprechend qualifizierten Ernährungswissenschaftler*innen bzw. Oecotropholog*innen kann einen nachhaltigen Beitrag zur Entlastung der Pflege leisten, so die Verbände.
Den vollständigen Brief finden Sie hier.
Das vorläufige Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.