Zertifikat "Ernährungsberater/in VDOE"
Als Abschluss einer berufsbegleitenden Weiterbildung bietet der BerufsVerband Oecotrophologie seinen Mitgliedern seit 1994 das Zertifikat “Ernährungsberater/in VDOE” an. Das Zertifikat stellt ein Qualitätsmerkmal für die fachkundige Ernährungsberatung und -therapie dar und dokumentiert die durch die berufsbegleitende Weiterbildung erlangte besondere fachliche Eignung. Rund 1.400 VDOE-Mitglieder (Stand: 12/2021) haben das Zertifikat “Ernährungsberater/in VDOE” erworben.
Bis zum 31.12.2024 gilt für Studierende eine Sonderregelung:
Studierende, die ihr Studium im Zeitraum vom 31.12.2020 bis zum 31.12.2024 mit einem B. Sc. oder M. Sc. beenden, haben die Möglichkeit, die „Mindeststandards“ für die Anbieterqualifikation bei der Zentrale Prüfstelle Prävention auch durch die Zusatzqualifikation Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE“ nachzuweisen. Diese erlaubt ihnen, sich bis zum 31.12.2025 bei der Zentralen Prüfstelle Prävention für die Listung mit einem zertifizierten Präventionskurs anzumelden und sich in der Datenbank als Anbieter*in listen zu lassen.
Hinweis: Diese Zusatzqualifikation bescheinigt die Kompetenzen für die Erbringung von Leistungen im Rahmen präventiver und therapeutischer Ernährungsinterventionen (§ 20 und § 43 SGB V). Aufgrund des Nachweises dieser Qualifikation erhalten die Patient*innen von vielen gesetzlichen Krankenkassen eine Bezuschussung für die Kosten der Ernährungs-beratung/-therapie.
Mit dem Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE“ und vergleichbaren Zertifikaten erfüllen Sie jedoch nicht automatisch die seit 01.02.2022 geltenden Zulassungsvoraussetzungen*, die gemäß Vertrag zum HEILMITTEL Ernährungstherapie nach § 125 Abs. 1 SGB V (Ernährungs-therapie) Anlage 5 Ziffer 4.1. „theoretische Anforderungen“ gefordert werden.
Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund orientiert sich seit 2023 im Rahmen der medizinischen Rehabilitation an diesem Standard für die Ernährungstherapie.
*Regelungen zu Zulassungsvoraussetzungen für Heilmittel ambulante Ernährungstherapie
Zur Leistung ambulante Ernährungstherapie zugelassene Berufsgruppen sind Diätassis-tent*innen und Hochschulabsolvent*innen mit einem Abschluss in Oecotrophologie oder Ernährungswissenschaften.
Der GKV-Spitzenverband und die Maßgeblichen Verbände Ernährungstherapie haben sich darauf verständigt, die Mindestqualifikationen für Studienabsolvent*innen an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistent*innen zu orientieren.
- Es müssen insgesamt 100 ECTS in verschiedenen Kompetenz-Bereichen belegt werden.
- Zusätzlich zu den im Studium und Fortbildung erworbenen 100 ECTS sollen 50 ECTS über eine mindestens einjährig vollzeitäquivalente (1.500 – 1.600 Jahresarbeitsstunden) praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie innerhalb einer Institution wie Krankenhaus, Rehabilitationszentrum oder einer ernährungstherapeutischen Praxis nachgewiesen werden.
Lediglich für die Indikationen Mukoviszidose und Seltene angeborene Stoffwechselstörungen sind darüber hinaus für alle Berufsgruppen einheitlich Therapieerfahrung und indikationsspezifische Fachkenntnisse nachzuweisen. Die Zulassungskriterien sind in Anlage 5 des Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungs-therapie und deren Vergütung nachzulesen.
Einen Überblick zu verschiedenen Zertifikaten geben folgende Beiträge:
- Brehme, Ute: Qualifikation für die primärpräventive Ernährungsberatung -Anforderungen für die Zertifikate/die Registrierung im Überblick. Ernährungs Umschau 7/2014
- Brehme, Ute et al.: Schritt für Schritt zum Zertifikat: Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung. Ernährung im Fokus 03-04/2018
- VDOE-Begleitschreiben zum Beitrag in ‘Ernährung im Fokus 03-04/2018 mit Erläuterungen zum Zertifikat “Ernährungsberater/in VDOE”
Voraussetzung für das Erlangen des Zertifikats “Ernährungsberater/in VDOE” ist die Mitgliedschaft im BerufsVerband Oecotrophologie e. V..
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Zudem ist einer der folgenden Abschlüsse erforderlich:
- Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Diplom, B. Sc., M. Sc.)
- Ernährungswissenschaft (Diplom, B. Sc., M. Sc.)
- Diätetik (B. Sc.)
- Ernährungs- und Hygienetechnik, Schwerpunkt „Ernährungstechnik“ (Dipl.-Ing.)
- Ernährung und Versorgungsmanagement, Schwerpunkt „Ernährung“ (Dipl.-Ing.)
- Absolvent*innen vergleichbarer Bachelor- und Masterstudiengänge mit Anerkennung des Studiengangs nach den Zulassungskriterien
Dabei müssen bestimmte Zulassungskriterien erfüllt sein. Für Absolvent*innen oecotrophologischer und ernährungswissenschaftlicher Studiengänge, die eine Tätigkeit in der Ernährungsberatung anstreben, gibt es einheitliche und klar definierte Kriterien für die Zulassung zur Zertifizierung bzw. Registrierung für die primärpräventive Ernährungsberatung. Die zertifizierenden Institutionen DGE, VDOE, VFED und QUETHEB mit den Hochschulen und Universitäten, die entsprechende Studiengänge anbieten, einigten sich 2011 auf die DGE-Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung, welche auf der DGE-Website veröffentlicht sind.
Um das Zertifikat “Ernährungsberater/in VDOE” zu erlangen ist es erforderlich 28 Seminartage, das entspricht z.B. 14 zweitägigen Seminaren, aus unterschiedlichen Themenbereichen (Bausteinen) zu absolvieren. Ein Seminartag umfasst in der Regel 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
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Aus jedem Themenbereich ist eine festgelegte Anzahl an Seminartagen nachzuweisen. Die Zuordnung der VDOE-Seminare zu den genannten Themenblöcken/Bausteinen ist in der jeweiligen Seminarbeschreibung aufgeführt.
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Alle mit Themenbereichen/Bausteinen gekennzeichneten Seminare im VDOE-Weiterbildungsprogramm können für das Zertifikat angerechnet werden. Weiterhin werden viele Seminare vergleichbarer Einrichtungen anerkannt.
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Zertifikatsbewerber*innen sollten darauf achten, dass ein Baustein nicht vollständig durch einen einzigen Seminaranbieter abgedeckt wird. Eine Ausnahme bilden hierbei VDOE-Seminare sowie ausgewiesene Kooperationsseminare.
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Die konkrete Themenauswahl und die zeitliche Verteilung der Seminare ist den Zertifikatsinteressent*innen überlassen.
1. Zur Anmeldung zum Zertifizierungsprozess benötigt der VDOE zunächst folgende Unterlagen von den Zertifikatsbewerber*innen:
Hochschulzeugnis(se) (im Studienfach Beratung und Erwachsenenbildung belegte Seminare oder Übungen können für das Zertifikat “Ernährungsberater/in VDOE” berücksichtigt werden)
Abschlussurkunde der Hochschule (erworbener Titel)
Lebenslauf mit Foto
2. Folgende Nachweise sind für die Anerkennung für das Zertifikat “Ernährungsberater/in VDOE” erforderlich und (kontinuierlich im Laufe des Zertifizierungsprozesses) einzureichen:
- Nachweise über absolvierte 28 Seminartage, davon mindestens 16 Seminartage (entspricht 8 VDOE-Seminaren) aus dem VDOE-Weiterbildungsprogramm bzw. dem Angebot an auf der VDOE-Webseite ausgewiesenen Kooperationsseminaren. Die restlichen 12 Seminartage können durch vergleichbare Angebote anerkannter Weiterbildungsträger abgedeckt werden. (Der VDOE bietet u. a. spezielle, auch für Studierende geeignete und gekennzeichnete, Seminare an). Berücksichtigt werden zudem Hochschulseminare im Bereich Beratung und Erwachsenenbildung, die Ausbildereignungsprüfung, der Abschluss eines Referendariats oder eine Promotion mit ernährungswissenschaftlicher oder beratungsrelevanter Thematik.
- Nachweis beruflicher Tätigkeiten in einem beratungsrelevanten Bereich der Oecotrophologie. Die aussagekräftigen Nachweise der Tätigkeit sind nicht Voraussetzung für den Beginn des Zertifizierungsprozesses, sie sind spätestens vor der Vergabe des Zertifikats einzureichen/hochzuladen. Nachzuweisen sind 12 Monate in Vollzeittätigkeit (Anrechnung von max. 4 Monaten eines adäquaten Praktikums möglich) oder 18 Monate in Halbtags- oder kontinuierliche Honorartätigkeit (Anrechnung von max. 6 Monaten eines adäquaten Praktikums möglich). Bitte dokumentieren Sie alle relevanten Berufstätigkeiten (inkl. Ernährungstherapie) in der hier verlinkten Tabelle und laden Sie diese gesammelt mit den Nachweisen (Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen von Kooperationspartnern, Ärzt*innen, Auftragegeber*innen, Bildungsstätten, Firmen, Kliniken, Krankenkassen usw.) hoch:
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In den Bescheinigungen sollte aufgeführt sein:
- Gesamtdauer und Stundenumfang
- Arbeitsinhalte der Tätigkeit
- bei Praktika: Qualifikation der Betreuungsperson, ggf. Abteilung
Voraussetzungen für die Anrechnungsfähigkeit von Praktika:
- Zeitpunkt: nach dem 3. Semester
- Dauer: Mindestdauer 4 Wochen
- Tätigkeitsbereich: Ernährungsberatung/Ernährungstherapie/Prävention (beispielsweise Klinik, Krankenkasse, Ernährungsberatungspraxis)
- Betreuung/Anleitung: Betreuung durch (idealerweise zertifizierte/registrierte) Oecotropholog*in/Ernährungswissenschaftler*in oder Diätassistent*in oder Ernährungsmediziner*in.
- eigenständig ausgeführte Aufgaben
3. Die unabhängige Anerkennungskommission, die aus Vertreter*innen der Universitäten/Hochschulen, einer Vertretung der Krankenkassen, dem VDOE-Vorstand sowie der Fachreferentin des VDOE besteht, entscheidet nach Durchsicht und Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen/Nachweise zweimal jährlich über die Vergabe der Zertifikate.
Für die Anerkennung im Frühjahr sind alle nötigen Unterlagen bis zum 15. Januar, für die Anerkennung im Herbst bis zum 15. Juli im VDOE-Intranet hochzuladen.
Nach Prüfung der vollständig eingegangenen Unterlagen, der Zustimmung durch die Anerkennungskommission und nach Zahlung der Rechnung über die Bearbeitungsgebühr von 60,00 Euro zzgl. MwSt., erhält die/der Zertifikatsbewerber*in die Urkunde über das Zertifikat “Ernährungsberater/in VDOE”. Die Gebühr schließt die Möglichkeit der Nutzung des VDOE-Zertifikat-Logos bis zum Ende des dritten Jahres nach Vergabe des Zertifikats “Ernährungsberater/in VDOE” ein, soweit der Logo-Richtlinie zugestimmt wird. Zudem ist ein kostenpflichtiger Eintrag in der Datenbank VDOE-Expertensuche mit Zertifikatlogo möglich.
Mit der Erwerb des Zertifikats “Ernährungsberater/in VDOE” besteht die Möglichkeit der Nutzung des VDOE-Zertifikat-Logos bis zum Ende des dritten Jahres. Das VDOE-Logo ist eine beim Deutschen Patentamt rechtlich geschützte Bildmarke des Verbandes. Die Nutzung des VDOE-Zertifikat-Logos ist daher nur mit Genehmigung des Verbandes möglich und im Einzelnen in einer Logo-Richtlinie geregelt. Voraussetzung für die Nutzung ist die Zustimmung der Logo-Nutzungsrichtlinie im Intranet des VDOE unter Meine Zertifikate.
Beachten Sie dabei, dass VDOE-eigene Veranstaltungen automatisch angerechnet werden. Bescheinigungen von ausgewiesenen VDOE-Kooperationsseminaren sind allerdings hochzuladen!