Verbände der Ernährungstherapie einigen sich mit GKV-Spitzenverband auf Preiserhöhung

Verbände der Ernährungstherapie einigen sich mit GKV-Spitzenverband auf Preiserhöhung

Die Vergütung für Heilmittelleistungen von Ernährungstherapeut*innen steigt um insgesamt 14,08 Prozent. Das haben die Berufsverbände für Ernährungstherapie mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Die Preisanpassung kommt in zwei Stufen:

  •   Ab 1. Juni 2023 bis 24. Februar 2024 + 8,95 Prozent
  •   Ab 1. März 2024 bis 31. Mai 2025 + 4,71 Prozent

Die Preise für Verordnungen ab 1. Juni 2023 können dann zum 1. Juli 2023 abgerechnet werden. Zusätzlich werden die Wegegelder für Hausbesuche ab 1. Juni 2023 auf 0,30 Euro pro Kilometer für Fahrten bis 40 Kilometer und auf 0,85 Euro pro Kilometer für längere Fahrten erhöht.

 

Seit 2018 kann die ambulante Ernährungstherapie zulasten der GKV bei Patient*innen mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (z. B. Galaktosämie, PKU) und bei Mukoviszidose (Cystische Fibrose) verordnet werden.

 

Informationen rund um das „Heilmittel Ernährungstherapie“ wie z. B. die Zulassungsvoraussetzungen in Anlage 5 finden Sie hier.